Unser Service:

  • Stahlhandel
  • Nischenprodukte
  • Einkauf / Verkauf von Restbeständen/Überwalzmengen

 

 

 

 

Ihre 

Daniela Lovrencic


Unsere Einsatzgebiete:

  • Stahlhandel – Einkauf und Verkauf
  • Dabei Konzentration auf Nischenprodukte , insbesondere Automobilwerkstoffe.
  • Einkauf / Verkauf von Flachprodukten in kalt- und warmgewalzt, verzinkt, eloverzinkt, Edelstahl, Aluminium usw.                  in Form von Coils, Blechzuschnitte, Lagerformate, Spaltband.
  • Einkauf / Verkauf von Stahl- und Aluminiumrestbeständen, Inventur- und Reklamationsgüter überwiegend aus der Automobil- und Zulieferindustrie in Form von Coils & Spaltbändern.
  • Kooperation mit Internationalen Werkzeugherstellern, Stanz-, Press-, Umform-, CNC- sowie Laserschneidbetrieben.
  • Fertigung und Lieferung von kundenspezifischen Zeichnungsteilen aus dem Stahl/Edelstahlverarbeitenden Betrieben, inkl. Montage einbaufertiger Komponenten aus einer Hand im Mittel-Europäischen Ausland.

AGB

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

DALO Steel Trading GmbH
Sitz: Oberstraße 3, 47829 Krefeld

 


I. Geltungsbereich und Angebote

  1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Mitarbeiter werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
  3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind die jeweils neuesten Incoterms.
  4. Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Skizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  5. Der Begriff "Käufer" umfasst in diesen Bedingungen auch den "Besteller" bei Werkverträgen.

II. Preise

  1. Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zuüglich Fracht, Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Es gelten die Preise und Bedingungen unserer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Bei Änderungen von Abgaben oder Fremdkosten nach Vertragsabschluss sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Legierungszuschläge werden nach den aktuellen Marktpreisen berechnet.
  4. Wir behalten uns vor, Preise anzupassen, wenn wirtschaftliche Umstände wie Rohstoffpreise die Herstellungskosten erheblich beeinflussen. Der Käufer kann in solchen Fällen betroffene Aufträge binnen vier Wochen stornieren.

III. Zahlung und Verrechnung

  1. Zahlungen sind sofort nach Lieferung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
  2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern keine höheren Zinssätze vereinbart wurden.
  3. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug.
  4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, alle Forderungen fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen.
  5. Skonto wird nur auf den Nettowarenwert gewährt und setzt voraus, dass keine offenen Forderungen bestehen.

IV. Lieferung und Lieferfristen

  1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
  2. Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie beginnen mit der Auftragsbestätigung und der Klärung aller Details durch den Käufer.
  3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Forderungen aus der Weiterveräußerung treten an uns ab.
  3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

VI. Mängelhaftung

  1. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

VII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz in Krefeld.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Diese Bedingungen gelten ab dem 01.01.2025 und ersetzen alle vorherigen Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.